Hygiene
MRSA Hygiene ambulant
Status: zu Prüfen
Ziele
- Koordiniertes Vorgehen: alle an der Behandlung beteiligten Personen arbeiten nach der gleichen Vorgehensweise
- Einheitliche Massnahmen hygienischer Notwendigkeiten bei der Kolonisation und Infektion eines Patienten mit MRSA für alle Anwendergruppen
- Jede MRSA Kolonisation und Infektion ist mit angepassten hygienischen Massnahmen zu behandeln, um in jedem Fall eine Ausweitung der Übertragung auf andere Personen zu verhindern.
- Förderung des Wundheilungsprozesses und der Lebensqualität. Vermeiden von weiteren Kolonisationen und Infektionen
Definition
Staphylococcus aureus ist ein häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Bei MRSA oder ORSA handelt es sich um antibiotikaresistente Varianten des Bakteriums Staphylococcus aureus. Beide Keime sind in ihren Eigenschaften identisch, daher wird nachfolgend nur noch das Kürzel "MRSA" für Methicillin resistente Staphylococcus aureus verwendet. Viele Stämme dieses Erregers sind nicht nur gegen alle BetaLaktamantibiotika (Penicilline, Cephalosporine, Carbapeneme) resistent, sondern mehrfach unempfindlich (multiresistent) gegen viele Antibiotikaklassen. Deshalb wird MRSA häufig auch als "Multi-resistenter Staphylococcus aureus" bezeichnet.
Unterschieden werden die Untergruppen hMRSA, IMRSA und cMRSA:
- hMRSA bzw. haMRSA = hospital acquired MRSA = häufig vorkommende MRSA-Stämme, die vor allem in stationären Einrichtungen auftreten und die bevorzugt im Zuge medizinisch-pflegerischer Massnahmen übertragen werden. Die nachfolgenden Ausführungen nehmen nur auf hMRSA bzw. haMRSA Bezug, wenn das Kürzel MRSA verwendet wird.
- IMRSA bzw. laMRSA = livestock associated MRSA = mit der (Nutz)tierhaltung in Zusammenhang stehende MRSA-Stämme, die vor allem Personen betreffen, die einen beruflichen Umgang mit (Nutz)tieren haben (Bauern, Veterinäre etc.). Die Eigenschaften von IMRSA sind denen von hMRSA weitgehend gleichzusetzen.
- cMRSA bzw. caMRSA = community acquired MRSA = bislang in Deutschland selten vorkommende MRSAStämme, die unabhängig von Krankenhausaufenthalten und ohne Bindung an medizinisch-pflegerische Massnahmen schwere Infektionen wie nekrotisierende Pneumonien oder ausgedehnte Abszesse mit tödlichem Ausgang hervorrufen.
Quelle: nlga/hygieneplan für stationäre Einrichtungen(Abrufdatum: 16.03.2012)
MRSA führt zu einer Besiedelung (Kolonisation) der Haut und/oder Schleimhaut, was meist unbemerkt bleibt und zunächst keinen Krankheitswert hat. Im Zusammenhang mit bestimmten invasiven Massnahmen wie künstliche Beatmung, operative Eingriffe oder Infusionstherapie kann das Vorhandensein von MRSA zu schwerwiegenden und schlecht therapierbaren Infektionen führen. Da invasive Massnahmen vor allem in Krankenhäusern durchgeführt werden, sind bei MRSA-Trägern in Kliniken andere Hygienemassnahmen notwendig, als in Alters- und Pflegeheimen.
Das Kürzel "MRSA" bezeichnet den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus. Erstmals wurde die Resistenz eines Staphylococcus aureus gegen Methicillin (ein Penicillin) 1961 beschrieben. Heutzutage ist bekannt, dass der MRSA noch eine Vielzahl an weiteren Resistenzen und Unempfindlichkeiten aufweist. Die Unterscheidung in MRSA und ORSA, ein Kürzel, das den Oxacillin resistenten Staphylococcus aureus bezeichnet, wird heutzutage nicht mehr vorgenommen. Denn viele Stämme dieses Erregers sind nicht nur gegen alle Beta-Laktamantibiotika (Penicilline, Cephalosporine, Carbapeneme) resistent, sondern mehrfach unempfindlich (multiresistent) gegen viele Antibiotikaklassen. Deshalb wird MRSA häufig auch als "Multi-resistenter Staphylococcus aureus" bezeichnet.
Lokalisation des MRSA
- Menschliche und tierische Schleimhäute
- Nase, Rachenraum, exsudierende Wunden, Leistenregion, Perinealregion; auch die Achseln und Hautfalten sind typische Lokalisationen
- ZVK, Dialyse-Shunt, Port, Katheter sonstige invasive Zugänge
Übertragung
- Schmier-, Staub- und Tröpfcheninfektion
- Hände als Hauptübertragungsweg durch direkten Kontakt im medizinischen Bereich, vor allem durch die Hände von Patienten und Personal
- Kontaminierte Gegenstände/Pflegeartikel oder Oberflächen
Eine sach- und fachgerechte Händedesinfektion und zusätzliches Tragen von Einmalhandschuhen unterbrechen die Infektionskette effektiv. Das Hauptaugenmerk liegt daher auf Durchführung und Einhaltung sach- und fachgerechter Hygiene, Schutzkleidung und adäquater Desinfektion.
Risikogruppen
Grundsätzlich kann jeder mit MRSA besiedelt sein. Riskant ist dies für Menschen, die eine lokale (z.B. chronische Wunden, ekzematöse Haut) oder eine generalisierte Abwehrschwäche (z.B. hohes Alter, FrOh-/Neugeborene, Mangelernährung, Diabetes mellitus, chronische Atemwegserkrankungen) haben. Laut dem Robert Koch-Institut (2008, Epidemiologisches Bulletin Nr. 42) besteht ein erhöhtes Risiko für eine MRSA-Kolonisation im Sinne der "Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen" bei:
- Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese, auch wenn eine erfolgreiche Sanierung durchgeführt worden ist.
- Patienten aus Regionen/Einrichtungen mit bekannt hoher MRSA-Prävalenz.
- Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (> 3 Tage) in den zurückliegenden 12 Monaten
- Patienten, die (beruflich) direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast haben.
- Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA- Trägern hatten (z.B. Unterbringung im selben Zimmer)
- Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
- chronische Pflegebedürftigkeit
- Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
- liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde)
- Dialysepflicht
- Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen
- Brandverletzungen
Diagnostik
Infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für die ärztliche Leistungsabbildung bei der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten sowie Risikopatienten neu eingeführt. Die Vergütungsvereinbarung ist zunächst bis zum 31. März 2014 befristet.
Damit soll vor allem eine ambulante Fort- und Abschlussbehandlung von im Krankenhaus begonnenen Therapiernassnahmen (Sanierungsmassnahmen) bei einer MRSA-Besiedlung oder MRSA-Infektion sichergestellt werden. Als Voraussetzung zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen ist die Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte an einer "MRSA"-Zertifizierung vorgesehen.
Die Notwendigkeit eines Abstrichs ist mit dem behandelnden Arzt zu klären. Grundsätzlich wird eine Abstrichentnahme empfohlen bei Patienten, wenn der zuletzt durchgeführte Abstrich> 14 Tage alt ist und diese: - aus einer stationären Einrichtung verlegt werden - eine MRSA Anamnese haben - einer Langzeit-Antibiotikum- Therapie ausgesetzt sind - einer längeren intensivmedizinischen Behandlung unterzogen waren - ggf. zwei und mehr der anderen Risikofaktoren (s.o.) aufweisen Das mikrobiologische Screening ist Bestandteil der Diagnostik. Abstrichentnahme:
- kombinierter Nasen-fRachenabstrich
- zusätzlich aus chronischen Wunden (inkL ekzematöse Hautareale, Ulcera) oder Kathetereintrittsstellen
- ggf. zusätzlich aus der Leistenregion, Perinealregion, aus Achseln und Hautfalten
Grundsätzliches
- Personal mit MRSA im Nasen-Rachenraum darf bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Patienten betreuen sondern nur administrative Arbeiten mit Mund- und Nasenschutz verrichten. Nach erfolgreicher Sanierung ist eine Wiederaufnahme der Tätigkeit mit den generell üblichen Hygienemassnahmen in der direkten Patientenbetreuung wieder möglich. (Einbindung Betriebsarzt)
- Grundsätzlich müssen über den MRSA Befund alle Personen wie Pflegepersonal, Ärzte, Therapeuten, Angehörige, Essen auf Rädern) die mit dem Patienten in Kontakt stehen, vorab informiert sein. Im stationären Bereich werden zusätzlich Pflegedirektion (POL) und Hygienebeauftragte unterrichtet Eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) §6 besteht, wenn gehäufte Infektionen auftreten, die in einem epidemiologischen Zusammenhang stehen, d.h. wenn durch Krankheitserreger verursachte Erkrankungen nicht nur vereinzelt auftreten (mehr als 2 Bewohner).
- Vor Verlegung des Patienten erfolgt eine Meldung des MRSA- Befundes an die weiterführende Pflege bzw. den Transportdienst
- Verbandwechsel erfolgen bei Patienten mit MRSA-kolonisiertenf-infizierten Wunden stets zuletzt Touren sind dementsprechend zu planen.
- Die Dokumentation wird nicht mit in der Patientenwohnung gelagert
Die nachfolgenden Hygienemassnahmen werden im Team kommuniziert und im Pflege- und Behandlungsplan dokumentiert Eventuelle Schulungen unterstützen das Know-how. Das Reinigungspersonal ist über den Befund sowie über Hygiene- und Vorsichtsmassnahmen in Kenntnis zu setzen und ggf. zu schulen. Betroffene und Angehörige sind über Hygiene- und Vorsichtsmassnahmen zu informieren.
Vorgehen je nach Lokalisation
Hygiene- und Schutzmassnahmen vor Betreten und beim Verlassen des Zimmers/Krankenzimmer in der Wohnung:
- Ziel: Verhinderung der Übertragung von MRSA auf andere Patienten oder das Personal
- Händehygiene: vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem Verlassen des Haushaltes durchzuführen.
- Handschuhe: Vor Betreten des Zimmers anlegen, zwischen den einzelnen Arbeitsschritten und vor Verlassen im Zimmer entsorgen
- Schutzkittel(langärmelig): Bei der Verweilkatheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körpersekreten und -exkrementen. Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen der Wohnung ausgezogen, verbleibt in der Wohnung und wird rnind. wöchentlich gewechselt; bei sichtbarer Kontamination sofort Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Bei nässenden Wunden Schutzkittel mit Folienschürze versehen
- Mundschutz
- Beim oralen, nasalen oder endotrachealen Absaugen und beim Verbandwechsel zu tragen, sowie bei allen pflegerischen Situationen, in welchen es erfahrungsgemäss zum Ausstoss von Tröpfchen aus dem Atemtrakt kommt
- Bei nicht differenzierter Lokalisation des MRSA, ist die gesamte Schutzkleidung zu tragen.
- Besondere Massnahmen bei Zusatzmaterialien: evtl verwendete Fotoapparate sind nur schwer zu desinfizieren (Schutz durch z.B, Gefrierbeutel)
- Der Umfang der notwendigen Schutzmassnahmen ist dem Hygieneplan der jeweiligen Einrichtung zu entnehmen.
Hygiene- und Schutzmassnahmen vor Betreten der Patientenwohnung:
- Hygienische Händedesinfektion
- Einmalhandschuhe, die in der Patientenwohnung vor Verlassen bzw. zwischen den einzelnen Arbeitsschritten entsorgt werden
- Langer und langärmeliger Einmalschutzkittel, bei nässenden Wunden ist zusätzlich eine Einmalfolienschürze zu tragen, Mund- und Nasenschutz anlegen, die in der Patientenwohnung entsorgt werden
- Evtl. verwendete Fotoapparate sind nur schwer zu desinfizieren (Schutz durch z.B. Gefrierbeutel)
Hygiene- und Schutzmassnahmen in der Wohnung des Patienten:
- Es wird davon ausgegangen, dass Pflegeutensilien und medizinisch-technische Geräte personengebunden verwendet werden. Anderenfalls sind diese Gegenstände vor ihrer Weiterverwendung mit einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
- Kontaminierte Arbeitsflächen werden mit einem Flächendesinfektionsmittel wischdesinfiziert. Hierzu werden Schutzhandschuhe getragen. Anschliessend erfolgt eine Händedesinfektion
- Körper- und Bettwäsche sollen möglichst bei >= 60'C gewaschen werden.
- Ausschliesslich sterile Einmalmaterialien verwenden
- Eingesetzte Mehrweginstrumente (Pinzetten, Schere, Klammerentferner) werden nach Gebrauch in geschlossenen Behältnissen der Wiederaufbereitung zugeführt
- Die Unterhaltsreinigung wird ebenfalls wie üblich durchgeführt.
- Abfall wird in einem extra Müllbeutel in der Wohnung gesammelt und spätestens zum Besuchende entsorgt (kein Sondermüll)
- Wischdesinfektion der Arbeitsfläche (MRSA - Sensibilität beachten!)
- Ausschliesslich sterile Einmalmaterialien verwenden
- Eingesetzte Mehrweginstrumente (Pinzetten, Schere, Klammerentferner) werden nach Gebrauch in geschlossenen Behältnissen der Wiederaufbereitung zugeführt
- Wischdesinfektion von Gegenständen des täglichen Umgangs: Fernbedienung, Telefon, Zahnprothese, Schmuck, Hörgerät, Brille, Türklinken, etc. (Sofern ausschliesslich Leistungen nach §V SGB V eingekauft sind, Anleitung des Patienten lAngehörigen zur täglichen Desinfektion).
- Abfall wird in einem extra Müllbeutel in der Wohnung gesammelt und spätestens zum Besuchende entsorgt (kein Sondermüll)
- Hygienische Händedesinfektion nach Entsorgung der Schutzkleidung/Einmalhandschuhe
Hygiene- und Schutzmassnahmen für den Patienten:
- Ausführliche Patienteninformation (Informationsmaterial aushändigen)
- Ausführliche Information für die Bewohner und Angehörige (mündlich und schriftliches Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen, siehe www.mrsa-net.de
- Träger von MRSA stellen für Angehörige keine Gefahr dar. Kontaktpersonen, die offene Wunden haben oder stark immungeschwächt sind, sollten die persönliche Hygiene, nicht nur wegen MRSA, peinlich einhalten. Schwangere sind nicht besonders gefährdet und sollten neben guter persönlicher Körperhygiene nach Kontakt mit einem MRSA Patienten die Hände waschen. (Quelle: MRSA-net)
- Säuglinge sollten nicht zum Besucherkreis gehören.
- Patienten in selbständiger hygienischer Händedesinfektion anleiten, insbesondere nach Niesen und Husten; Verwendung von Einmalpapiertaschentüchern!
- MRSA Patient kann die Wohnung nur mit bakteriendicht abgedeckter Wunde (auch an Abdeckung von Tracheostoma, Trachealkanüle, Katheter/Sonden denken) und möglichst frisch gewaschener Kleidung verlassen
- MRSA Patienten sind angehalten, nicht an Veranstaltungen teilzunehmen, keine Teilnahme an Solarium, Sauna- und Schwimmbadgängen
- Information der Angehörigen (kein Infektionsrisiko für gesunde Kontaktpersonen, Ausnahmen die o.g. Risikogruppen) und erwarteten Besucher (keine Säuglinge); Übertragungsgefahr auch auf und durch Haustiere
- Grundsätzlicher Verzicht auf: Deoroller, Lippenstift, Puderdosen, etc.
- Nutzung von Einmalzahnbürsten und -rasierern; Kämme tql. wischdesinfizieren oder besser Einmalkämme nutzen
- Patienten in selbständiger hygienischer Händedesinfektion anleiten, insbesondere nach Niesen und Husten; Verwendung von Einmalpapiertaschentüchern!
→ Je nach Lokalisation des MRSA beim Patienten
- darf dieser die Wohnung nur mit bakteriendicht abgedeckter Wunde (auch an Abdeckung von Tracheostoma, Trachealkanüle, Katheter/Sonden denken) und frisch gewaschener Kleidung sowie Mund- und Nasenschutz verlassen (nur bei positivem Nasen-/Rachenabstrich) Mund_Nasenschutz nicht notwendig
- Patienten anhalten, nicht an Veranstaltungen teilzunehmen
- keine Teilnahme an Solarium, Sauna- und Schwimmbadgängen
Therapie / Sanierung je nach Lokalisation
Grundsätzlich gilt:
- Lokale Therapie nach ärztlicher Verordnung
- Nur systemische Infekte mit MRSA werden nach Resistenzbestimmung systemisch mit Antibiotika behandelt.
- Sanierung mit antibakteriellen Wirkstoffen (Nachweis über klinische Wirksamkeit muss vorliegen)
- Geeignete Antiseptika und Wundauflagen (Nachweis über klinische Wirksamkeit muss vorliegen)
- Bei Befall der Nase: Applikation von Mupirocin Nasensalbe 3x tgl. über mindestens 5 Tage, bei einer Resistenz gegenüber Mupirocin auf dafür zugelassene Zubereitungen, z.B. auf Octenidin- oder Polihexanid-Basis, ausweichen.
- Befall des Rachenraums: Mundspülungen/Gurgeln mit antiseptischen Lösungen 3x tgl. über mindestens 5 Tage; Zahnprothesen mit wirksamem Produkt (z.B, auf Octenidin- oder Polihexanid-Basis) desinfizieren. Ist eine Mundspülung nicht möglich, kann eine Mundpflege mit den Produkten durchgeführt werden.
- Ganzkörperwaschung mit antiseptischen Waschlotionen unter Beachtung der erforderlichen Einwirkzeit, inklusive der Haare, 1x tgl.
- Bettwäsche und Kleidung (sollte bei der Durchführung der antiseptischen Körperpflege gewechselt werden) mit VAH (Verbund für angewandte Hygiene) gelisteten desinfizierendem Waschmittel bei mind. 60'C waschen
- Betroffene und Angehörige in hygienischer Händedesinfektion anleiten
- Grundsätzlicher Verzicht auf: Deoroller, Lippenstift, Puderdosen, etc.
- Nutzung von Einmalzahnbürsten und -rasierern; Kämme tgl. wischdesinfizieren oder besser Einmalkämme nutzen
Welche Personen die o.g. Dekontaminationsmassnahmen durchführen, ist mit den Patienten, deren Angehörigen oder der jeweiligen Krankenkasse zu kommunizieren. Wichtig ist hier die Aufklärung/Anleitung über die Notwendigkeit der durchzuführenden Massnahmen.
Ende der Therapie:
- Abstrichentnahme drei Tage nach der letzten Sanierungsmassnahme und an drei aufeinanderfolgenden Tagen; wenn alle drei Abstriche negativ sind, gilt die Therapie als erfolgreich
- Der Bewohner gilt als MRSA-frei, wenn die gesamten Abstriche aller drei Tage MRSA-negativ sind. Weitere Folgekontrollen (z.B. nach 6 Monaten) sind notwendig.
- Zusätzlich beim infizierten Personal: wiederholter Abstrich nach 10 Tagen, vier Wochen und drei Monaten (Betriebsarzt)
Termine ausserhalb der Wohnung:
- Kleinere therapeutische Eingriffe sind möglichst in der Patientenwohnung durchzuführen
- Bei ausserhäusiger Diagnostik wird die entsprechende Praxis vorab informiert
- Ein Patiententransport erfolgt nur mit abgedeckter Trage, je nach Lokalisation des Nachweises Mund und Nasenschutz beim Patienten, frischer Körper- und Bettwäsche, als Einzeltransport und der Rettungsdienst oder das Taxiunternehmen wird informiert (nur bei positiven Nasen-Rachenabstrich; ansonsten reicht es aus, die Wunde entsprechend abzudecken)